Der Gesetzgeber sieht für einen Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer (B2C), der außerhalb von Geschäftsräumen - also beispielsweise im Internet - geschlossen wird, eine Widerru ...
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Natürlich gibt es auch zahlreiche andere Verkaufsplattformen und Marktplätze im Netz. Den Großteil der Umsätze im Internet erzielen Verkäufer aber über die beiden Platzhirsche eBay und Amazon. Nicht ...